Hauptuntersuchung (HU/AU)

Hauptuntersuchung und Abgasprüfung aus einer Hand.

Was ist die Hauptuntersuchung (HU/AU)?

Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU) sind in Deutschland für alle Pkw und leichten Nutzfahrzeuge gesetzlich vorgeschrieben. Die HU prüft Verkehrstauglichkeit und Sicherheit; die AU stellt die Einhaltung der Abgasgrenzwerte sicher. Zusammen werden sie oft als „TÜV“ bezeichnet; als anerkannte Prüfstelle führen wir beide Prüfungen selbst durch.

Ihr Fahrzeug muss die HU/AU bis zum auf dem letzten Prüfplakett angegebenen Datum (bei Neufahrzeugen innerhalb von drei Jahren nach Erstzulassung) bestehen. Fahren ohne gültige Hauptuntersuchung ist ordnungswidrig und kann Bußgelder und Versicherungsschutzverlust nach sich ziehen. Als anerkannte Prüfstelle führen wir HU und AU unter einem Dach durch – ein separates Prüfzentrum ist nicht nötig. Wir arbeiten nach Terminvereinbarung.

Was wird geprüft?

Bei der HU prüfen wir alle sicherheitsrelevanten Teile und Systeme. Die AU misst Abgase (z. B. CO, HC, NOx, bei Diesel Partikel), damit die Grenzwerte für Ihren Fahrzeugtyp eingehalten werden.

  • Bremsanlage: Bremsbeläge, -scheiben, -trommeln, -leitungen und -flüssigkeit; Bremsleistung auf dem Rollenprüfstand.
  • Beleuchtung und Elektrik: Scheinwerfer (Abblend- und Fernlicht), Blinker, Bremsleuchten, Schlussleuchten, Kennzeichenbeleuchtung, Nebelscheinwerfer; Scheinwerfereinstellung; Verkabelung und Batterie.
  • Fahrwerk und Lenkung: Federung, Stoßdämpfer, Federn, Kugelgelenke, Spurstangen; Spiel und Zustand der Lenkung; Radlager.
  • Reifen und Räder: Profiltiefe (min. 1,6 mm), Zustand, Druck; Radbefestigung.
  • Abgasanlage: Zustand und Undichtigkeiten; bei der AU werden die Abgaswerte im Leerlauf und/oder unter Last gemessen.
  • Karosserie und Unterboden: Korrosion, scharfe Kanten, lockere Teile; Türen, Spiegel, Windschutzscheibe und Wischer.
  • Gurte und Sitze: Vorhandensein, Zustand und Funktion der Gurte; Festigkeit der Sitzbefestigung.

Bei Mängeln sagen wir Ihnen, was repariert werden muss. Nach der Reparatur kommen Sie zur Nachprüfung der beanstandeten Punkte (ggf. Vollnachprüfung). Die meisten Reparaturen führen wir in der Werkstatt durch, oft reicht ein Termin.

Was mitbringen?

  • Fahrzeugschein (Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I).
  • Letzter Prüfbericht (Prüfbericht) falls vorhanden – zeigt das letzte Prüfdatum und Anmerkungen.
  • Gültiger Ausweis (Personalausweis oder Reisepass) der Person, die das Fahrzeug vorstellt.
  • Fahrzeug: für die AU muss es auf Betriebstemperatur sein (kurze Fahrt vor der Prüfung reicht). Tank nicht leer, Fahrzeug in verkehrssicherem Zustand (z. B. keine Kontrollleuchten, die sofort durchfallen lassen).

Wichtige Informationen

Wann ist HU/AU fällig? Neufahrzeuge sind erstmals 36 Monate nach Erstzulassung fällig, danach alle 24 Monate. Das genaue Datum steht auf der Prüfplakette und im letzten Bericht. Warten Sie nicht bis zum letzten Tag – buchen Sie rechtzeitig.

Tipp: Wir empfehlen dringend, kurz vor dem HU/AU-Termin eine Hersteller-Inspektion oder allgemeine Prüfung durchführen zu lassen. So können wir Mängel (z. B. verschlissene Bremsbeläge, defekte Lampen) vorab beheben – am Prüftag reicht dann das Bestehen.

Dauer: HU plus AU dauert in der Regel etwa 30 bis 45 Minuten. Bei Reparaturbedarf vereinbaren wir einen Folgetermin.

Kosten: Die amtliche Prüfgebühr ist gesetzlich festgelegt. Reparaturen werden separat kalkuliert. Wir erläutern die Kosten vor Beginn.